AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen von Thorsten Simon

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Texte und Konzepte von Thorsten Simon dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von Thorsten Simon weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung,
auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmung berechtigt Thorsten Simon, eine Vertragsstrafe in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW Honorarempfehlung
übliche Vergütung als vereinbart.

1.2 Thorsten Simon überträgt dem Auftraggeber die für den
jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte
an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung
zwischen Thorsten Simon und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Thorsten Simon hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt Thorsten Simon zum Schadensersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der
Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach der FFWHonorarempfehlung
üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu
machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe
des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2 Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche
sonstigen Tätigkeiten, die Thorsten Simon für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von
Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote
hinausgehen.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der FFW-Honorarempfehlung,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch
die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2)
abgegolten.

2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang
als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Thorsten Simon
berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung
für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von Thorsten Simon
bleibt hiervon unberührt.

3 Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie
ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung
eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung
zu zahlen. Thorsten Simon ist berechtigt, bis zu 30%
der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung
zu verlangen.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung
von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem
Zeitaufwand entsprechend der FFW-Honorarempfehlung
gesondert berechnet.

4.2 Thorsten Simon ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, Thorsten Simon entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung von Thorsten Simon abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, Thorsten Simon im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Thorsten Simon
Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Thorsten Simon erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber
Thorsten Simon 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Thorsten Simon ist berechtigt,
diese und Vervielfältigungen davon
zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7 Haftung

7.1 Thorsten Simon haftet für entstandene Schäden an ihm
überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Thorsten Simon verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet
er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Sofern Thorsten Simon notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
von Thorsten Simon. Thorsten Simon haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Thorsten Simon
auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.4 Thorsten Simon lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom
Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen
und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die
Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte
auf den Auftraggeber über.

7.5 Thorsten Simon übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte.
Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die
markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit

7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei
Thorsten Simon geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren
in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Thorsten Simon oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer
leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Thorsten Simon oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der
Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen. Thorsten Simon behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Thorsten Simon
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines
weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung
aller Thorsten Simon übergebenen Vorlagen berechtigt ist,
insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
Thorsten Simon von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Thorsten Simon.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 24. Mai 2018
Thorsten Simon

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